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   VG Schleswig, 16.10.2020 - 12 A 125/19   

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https://dejure.org/2020,32873
VG Schleswig, 16.10.2020 - 12 A 125/19 (https://dejure.org/2020,32873)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16.10.2020 - 12 A 125/19 (https://dejure.org/2020,32873)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - 12 A 125/19 (https://dejure.org/2020,32873)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 28.13

    Keine Einschränkung der Ermächtigung zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.10.2020 - 12 A 125/19
    Wohnungsprostitution, deren Mischgebietsverträglichkeit in der Rechtsprechung bereits bejaht worden ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 13.02.1998 - 5 S 2570.96 -, juris Rn. 16, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28.06.1995 - 4 B 197.95 -, juris Rn. 3 und OVG Münster, Beschluss vom 12.02.2020 - 2 A 287/20 -, juris Rn. 7) setzt begrifflich voraus, dass die Prostitution in einer einzelnen Wohnung ausgeübt wird, in der die Prostituierte wohnt und dabei nebenher der Prostitution nachgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2014 - 6 C 28.13 -, juris Rn. 21).
  • VG Sigmaringen, 23.04.2009 - 6 K 2729/07

    Zulässigkeit einer Terminwohnung, in der Prostitution betrieben wird, in einem

    Auszug aus VG Schleswig, 16.10.2020 - 12 A 125/19
    Die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des VG Sigmaringen (Urteil vom 23.04.2009 - 6 K 2729/07 - juris) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - 2 A 287/20

    Streit um die Ablehnung einer Baugenehmigung für einen bordellartigen Betrieb in

    Auszug aus VG Schleswig, 16.10.2020 - 12 A 125/19
    Wohnungsprostitution, deren Mischgebietsverträglichkeit in der Rechtsprechung bereits bejaht worden ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 13.02.1998 - 5 S 2570.96 -, juris Rn. 16, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28.06.1995 - 4 B 197.95 -, juris Rn. 3 und OVG Münster, Beschluss vom 12.02.2020 - 2 A 287/20 -, juris Rn. 7) setzt begrifflich voraus, dass die Prostitution in einer einzelnen Wohnung ausgeübt wird, in der die Prostituierte wohnt und dabei nebenher der Prostitution nachgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2014 - 6 C 28.13 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 01.09.1995 - 4 B 197.95

    Revisionszulassungsgrund aufgrund des Verfahrensfehlers der unzureichenden

    Auszug aus VG Schleswig, 16.10.2020 - 12 A 125/19
    Wohnungsprostitution, deren Mischgebietsverträglichkeit in der Rechtsprechung bereits bejaht worden ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 13.02.1998 - 5 S 2570.96 -, juris Rn. 16, vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28.06.1995 - 4 B 197.95 -, juris Rn. 3 und OVG Münster, Beschluss vom 12.02.2020 - 2 A 287/20 -, juris Rn. 7) setzt begrifflich voraus, dass die Prostitution in einer einzelnen Wohnung ausgeübt wird, in der die Prostituierte wohnt und dabei nebenher der Prostitution nachgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2014 - 6 C 28.13 -, juris Rn. 21).
  • VG Stuttgart, 22.04.2021 - 4 K 238/20

    Schließung einer Prostitutionsstätte; örtliche Lage: offensichtliche

    Hinzukommt ein mit der Ansiedlung von bordellartigen Betrieben verbundener und möglicher sog. "Trading - Down - Effekt" (typischer Entwicklungstrend vom vollständigen Angebot mit pulsierendem Leben zu zunehmenden Leerständen inklusive ausbleibender Kundschaft bzw. Mieter, vgl. https://de.linkfang.org/wiki/Trading-Down_(Raumplanung); vgl. zum Ganzen auch: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.10.2019 - OVG 2 B 2.18 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 16.10.2020 - 12 A 125/19 - juris Rn. 24).

    Entscheidend ist, dass eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist, wonach es auf die Umstände des Einzelfalles nicht ankommt und dessen Besonderheiten nicht geeignet sind, die planungsrechtliche Unzulässigkeit der hier streitbefangenen Nutzung zu beseitigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.1998 - 5 S 2570/96 - juris Rn. 16; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2020 - 2 A 287/20 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.10.2019, a.a.O., Rn. 61; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 16.10.2020, a.a.O., Rn. 25).

  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 12 A 47/19

    Mischgebietsunverträglichkeit eines bordellartigen Betriebes

    Unter bordellartigen Betrieben sind hinsichtlich der Anzahl der Prostituierten kleinere Einrichtungen der Prostitution zu verstehen, zu denen auch sog. Wohnungsbordelle und Terminwohnungen mit ein bis maximal vier Prostituierten zählen, die dort ihrem Gewerbe nachgehen, ohne dort zu wohnen und allenfalls einige Nächte verbringen (VG A-Stadt, Urt. v. 16.10.2020 - 12 A 125/19 -, Rn. 24; VG Freiburg, Urt. v. 08.11.2012 - 4 K 912/12 -, Rn. 61, jeweils juris; OVG A-Stadt, Beschl. v. 10.08.2021 - 5 LA 311/20 -, n.v.; Stühler, BauR 2010, 1013, 1026 f.).
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